HRB 21424: gearworx Agentur für Veranstaltungsmanagement GmbH, Dortmund, Baststr. 2, 44265 Dortmund. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 21424: gearworx Agentur für Veranstaltungsmanagement GmbH, Dortmund, Baststr. 2, 44265 Dortmund. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als: Liquidator: Opalka, Lothar, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
gearworx Agentur für Veranstaltungsmanagement GmbH, Dortmund, Semerteichstr. 60, 44141 Dortmund. Änderung zur Geschäftsanschrift: Baststr. 2, 44265 Dortmund.
gearworx Agentur für Veranstaltungsmanagement GmbH, Dortmund (Semerteichstraße 60, 44141 Dortmund). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.07.2008. Gegenstand: Die Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Opalka, Lothar, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der gearworx Agentur für Veranstaltungsmanagement e. K. mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRA 16649 ) aus dem Vermögen des Lothar Opalka nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 08.07.2008 und 04.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.