12 |
c)
Förderung des Wohlfahrtswesens
verwirklicht durch die selbstlose Förderung
von schwer vermittelbaren und zuvor
längere Zeit arbeitslosen Personen, um
dadurch diesen Personen eine
Eingliederung in den normalen
Arbeitsprozess zu ermöglichen; Förderung
der Kinder- & Jugendhilfe verwirklicht
durch: Organisation und Durchführung von
Bedarfsorientierten
Bildungsveranstaltungen auf
weltanschaulicher, kulturellen und
politischen Gebieten, sowie
Veranstaltungen die der charakterlichen
Formung der jungen Menschen dienen;
Organisation und Durchführung von
sportlichen Veranstaltungen, die der
körperlichen und geistigen Formung sowie
die Bildung der Teamfähigkeit von jungen
Menschen zum Ziel haben; Organisation
und Durchführung von berufsbildenden
Maßnahmen in Zusammenarbeit mit
schulischen Einrichtungen und staatlichen
Behörden; Betreuung von Jugendgruppen
und Jugendclubs im Sinne der
Satzungszwecke, insbesondere durch eine
mobile Jugendarbeit; Betreuung und
Unterstützung von Kindern und
Jugendlichen z.B. durch
Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe; Betreuung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen;
Förderung der Volksbildung durch die
Qualifizierung von Menschen auf dem
Gebiet des freiwilligen, unentgeltlichen
Engagements bei gemeinnütziger
Betätigung und der Vermittlung von
entsprechenden Tätigkeiten verwirklicht.
Dazu zählt auch die Durchführung von
Seminaren im Rahmen des
Bundesfreiwilligendienstes nach § 4 Nr. 3
Leitlinien zum Bundesfreiwilligendienst. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2024 hat den
Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere
geändert: Gegenstand des Unternehmens. |
a)
16.12.2024
Perband |
10 |
c)
Förderung des Wohlfahrtswesens,
insbesondere verwirklicht durch die
selbstlose Förderung von schwer
vermittelbaren und zuvor längere Zeit
arbeitslosen Personen, insbesondere
Suchtkranke, Arbeitsentwöhnte oder
Behinderte sowie deren
arbeitstherapeutischen Beschäftigungen
und berufs- und sozialpädagogischen
Betreuung, um dadurch diesen Personen
eine Eingliederung in den normalen
Arbeitsprozess zu ermöglichen. Förderung
der Altenhilfe insbesondere verwirklicht
durch Besuchsdienste bei alten oder
hilfsbedürftigen Personen; Entlastung
pflegender Familienangehöriger, soweit die
Pfleger/innen selbst zum Personenkreis
des § 53 AO gehören; Beteiligung von alten
oder hilfsbedürftigen Personen z. B. bei
Behördengängen, Arztbesuchen; Hilfe im
Haushalt, im Krankheitsfall z. B. nach
Entlassung aus dem Krankenhaus; kleinere
Reparaturhilfen im Haushalt von Personen,
die die Voraussetzungen des § 53 AO
erfüllen sowie Durchführung von
Veranstaltungen, die der Förderung der
kulturellen Teilhabe sowie der Bildung
älterer Menschen dienen. Förderung der
Jugendhilfe, insbesondere verwirklicht
durch Organisation und Durchführung von
Bedarfsorientierten
Bildungsveranstaltungen auf
weltanschaulichen, kulturellen und
politischen Gebieten, sowie die der
charakterlichen Formung der jungen
Menschen dienen; Organisation und
Durchführung von sportlichen
Veranstaltungen, die der körperlichen und
geistigen Formung sowie Bildung der
Teamfähigkeit jungen Menschen dienen;
Organisation und Durchführung von
Berufsbildenden Maßnahmen in
Zusammenarbeit mit schulischen
Einrichtungen und staatlichen Behörden;
Betreuung von Jugendgruppen und
Jugendclubs im Sinne der
Satzungszwecke, insbesondere durch eine
Streetworktätigkeit; Betreuung und
Unterstützung von Kindern und
Jugendlichen z. B. durch
Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe; Betreuung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen.
Förderung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und/oder der
Naturschutzgesetze der Länder,
insbesondere durch Aktivitäten und
Projekte, die dem Erhalten, Schaffen und
Verbessern der Lebensgrundlagen für eine
artenreiche Tier- und Pflanzenwelt in der
Region der Gemeinde Röderaue dienen,
verwirklicht. Insbesondere sollen dabei
Projekte initiiert und gefördert werden, die
zu einer Bewahrung des natürlichen Erbes
beitragen. Dazu gehören folgende Projekte:
Kopfweidenpflege am Neugraben in der
Gemeinde Röderaue (Förderrichtlinie
Natürliches Erbe - RL NE/2014); Anlegen
und Pflege einer Blüh- und Insektenwiese
in Frauenhain; Anlegen einer Totholzhecke
zur Abgrenzung eines Waldspielplatzes;
Bau und Errichtung von Nisthilfen; Anlegen
und Pflege einer Streuobstwiese.
Förderung der Kultur, insbesondere
verwirklicht durch die Organisation und
Durchführung von kulturellen
Veranstaltungen (Theater, Musik, Kunst,
Literatur) im Raum der Region Röderaue
sowie Betreibung einer Bibliothek und
Organisation und Durchführung von
Workshops, die Menschen zur eigenen
künstlerischen und kulturellen Betätigungen
befähigen. Förderung der Volksbildung
insbesondere durch die Qualifizierung von
Menschen auf dem Gebiet des freiwilligen,
unentgeltlichen Engagements bei
gemeinnütziger Betätigung und Vermittlung
von entsprechenden Tätigkeiten
verwirklicht. Dazu gehören folgende
Projekte: Grünes Klassenzimmer mit den
Projekten "Vom Korn zum Brot",
"Gemütliches und Sagenhaftes", "Mit dem
Förster unterwegs", "Vom Baum zum Brett"
und "Vom Regen zum Trinkwasser";
Durchführung des Naturtages mit
Präsentation "Baum des Jahres",
Pilzbestimmung und Kräuterkunde;
Anlegen und Pflegen von Naturlehrpfaden;
Seminare zu alternativen und erneuerbaren
Energien, Nachhaltigkeit und
Waldbewirtschaftung. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2023 hat den
Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere
geändert: Gegenstand des Unernehmens. |
a)
17.01.2023
Perband |