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c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegüns-
tigte Zwecke" der Abgabenord-
nung. Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung
a. der Erziehung, Volks- und Be-
rufsbildung einschließlich der Stu-
dentenhilfe (§ 52 Nr. 7 AO)
b. des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und
der Naturschutzgesetze der Län-
der, des Umweltschutzes ein-
schließlich des Klimaschutzes, des
Küstenschutzes und des Hochwas-
serschutzes (§52 Nr. 8 AO)
c. des Tierschutzes (§ 52 Nr. 14
AO)
Die Zwecke müssen nicht alle
gleichzeitig und nicht alle in glei-
chem Maße verfolgt werden.
(2) Die Gesellschaft darf alle Ge-
schäfte und Handlungen vorneh-
men, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu die-
nen geeignet sind. Sie darf hierzu
im Rahmen des Abschnitts "steu-
erbegünstigte Zwecke" der Abga-
benordnung Zweckbetriebe und
wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
betreiben.
(3) Die Gesellschaft darf - im
Rahmen des Abschnitts "steuerbe-
günstigte Zwecke" der Abgaben-
ordnung - ihre Geschäfte im In-
und Ausland betreiben, insbeson-
dere Zweigniederlassungen errich-
ten und gleichartige oder ähnliche
Unternehmen gründen, erwerben
oder sich an ihnen beteiligen.
(4) Die Zwecke der Gesellschaft
werden in der Reihenfolge ihrer
Nennung insbesondere wie folgt
verwirklicht:
a. Durch den Ausbau der Volks-
bildungsarbeit im WILDPARK
EEKHOLT zur Förderung breite-
ren Umweltbewusstseins der Be-
völkerung durch Umweltbildungs-
angebote wie Lehrschauen und
Gehegebeschilderung, Sinnerleb-
nis- und Erfahrungsräume sowie
den stetigen Ausbau der umwelt-,
wildnis-, und erlebnispädagogi-
scher Methoden, Durchführung
von Veranstaltungen sowie the-
menbezogene Öffentlichkeits- und
Aufklärungsarbeit.
b. Durch die Förderung des Um-
weltschutzes und der Landschafts-
pflege durch Maßnahmen für den
Erhalt der Naturlandschaft im
WILDPARK EEKHOLT, ins-
besondere der Osterau, dem Na-
turschutzgebiet "Halloher Moor,
Brandsheide und Köster Moor"
und dem Lebenselement Wasser.
Sie vermittelt das Verständnis für
das Lebenselement Wasser, einen
verantwortungsbewussten Um-
gang damit und seiner weltweiten
Bedrohung.
c. Die Gesellschaft fördert den
Natur-, Tier- und Artenschutz
durch Unterstützung der im
WILDPARK EEKHOLT gehalte-
nen Tierarten, insbesondere Greif-
vögel, Eulen, Kraniche, Weiß-
und Schwarzstörche, Schwimm-
vögel, sämtlichen Säugetieren
und weiteren geschützten und ge-
fährdeten Tierarten, mit Hilfe des
Baues und der Verbesserung von
Gehegen, Volieren, Anlagen und
Lehrschauen sowie mit der Unter-
stützung bei der Haltung und Pfle-
ge, sowie durch Reproduktion der
vorgenannten Tiere.
Die Gesellschaft fördert den Na-
tur-, Tier- und Artenschutz durch
den Ausbau und Unterhaltung ei-
ner Tierpflegestation im WILD-
PARK EEKHOLT.
(5) Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwe-
cke.
(6) Mittel der Gesellschaft dür-
fen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden.
(7) Die Gesellschafter dürfen kei-
ne Gewinnanteile und in ihrer Ei-
genschaft als Gesellschafter auch
keine sonstigen Zuwendungen aus
den Mitteln der Gesellschaft er-
halten. Wird den Gesellschaftern
ein Vorteil zugewandt, der steu-
erlich als verdeckte Gewinnaus-
schüttung zu werten ist, haben die
Gesellschafter der Gesellschaft
diesen Vorteil unmittelbar zurück-
zugewähren. Die Gesellschaft er-
fasst diesen Rückforderungsan-
spruch als Forderung gegen den
Gesellschafter im Zeitpunkt der
Auszahlung des Vorteils an den
Gesellschafter (Entstehen der For-
derung).
Die Forderung ist ab ihrem Ent-
stehen mit 5% über dem jewei-
ligen Basiszinssatz zu verzinsen
und ist nach Kenntnis des Gesell-
schafters von dem Anspruch bin-
nen 10 Tagen zur Zahlung fällig.
(8) Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei der
Auflösung der Gesellschaft oder
bei Wegfall der steuerbegünstig-
ten Zwecke nicht mehr als ihre
eingezahlten Kapitalanteile und
den gemeinen Wert ihrer geleiste-
ten Sacheinlagen zurück.
(9) Die Gesellschaft darf keine
Person durch Ausgaben, die dem
Zwecke der Gesellschaft fremd
sind oder durch unverhältnismä-
ßig hohe Vergütungen begünsti-
gen.
(10) Die Gesellschaft kann ihre
Zwecke selbst, durch Hilfsperso-
nen oder dadurch verwirklichen,
dass ihre Mittel teilweise einer an-
deren, ebenfalls steuerbegünstig-
ten Körperschaft oder einer Kör-
perschaft des öffentlichen Rechts
zur Verwendung zu steuerbegüns-
tigten Zwecken zuwendet oder
Mittel für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke einer
anderen steuerbegünstigten Kör-
perschaft oder für die Verwirkli-
chung steuerbegünstigter Zwecke
durch eine Körperschaft des öf-
fentlichen Rechts beschafft. |
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a)
Die Gesellschaft hat einen oder meh-
rere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Ge-
sellschaft allein.
b)
Änderung zu Nr. 3:
Geschäftsführer:
Mahnert, Walter, geb. Zangl |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 03.04.2023
ist der Gesellschaftsvertrag insge-
samt neu gefasst, insbesondere § 2
(Gemeinnützige Zwecke), § 3 (Ge-
genstand des Unternehmens), § 4
(Gemeinnützigkeit) und § 7 (Ge-
schäftsführung und Vertretung). |
a)
12.04.2023
Wendt |