2 |
b)
Von Amts wegen mangels
Rechtsgrundlage gelöscht:
Geschäftsanschrift:
Klingenstraße 37, 70186 Stuttgart |
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b)
Bestellt als
Vorstand:
Heller, Angela, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Vorstand:
Mengele, Sabine Brigitte, Stuttgart,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Vorstand:
Krohe, Walter Eugen, Ostfildern,
* ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Dr. Wimmer, Stephan Helmut,
München, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Generalversammlung vom 15.04.2024 hat
die Änderung der Satzung in § 7 (Kündigung
der Mitgliedschaft), § 28 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratungen von Vorstand und
Aufsichtsrat) und § 31 (Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung) beschlossen. |
a)
12.09.2024
Schneider |
1 |
a)
gemeinsam27 eG
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Klingenstraße 37, 70186 Stuttgart
c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere, sozial und
ökologisch verantwortbare
Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen. Die
Genossenschaft kann alle im Bereich der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetreibende,
gebäudetechnische Anlagen und
Anlagen zur Energieerzeugung und -
versorgung, Einrichtungen für neue
Formen urbaner Mobilität wie Carsharing
und E-Mobilität, soziale, wirtschaftliche
und kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen.
(3) Eine Veräußerung einer Immobilie im
Eigentum der Genossenschaft ist nur
zulässig, wenn dies für den Bestand der
Genossenschaft erforderlich ist oder
durch die Veräußerung und den Erlös
die Ziele der Genossenschaft besser
gefördert werden können als ohne die
Veräußerung. Die Immobilie ist nach
Möglichkeit an eine Körperschaft mit
gleichen satzungsgemäßen Zielen zu
veräußern. Über die Veräußerung
entscheidet die Mitgliederversammlung.
(4)) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1
Absatz 2 Genossenschaftsgesetz
(GenG) übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Wohnraum soll nur an
Mitglieder vergeben werden. Ausnahmen
sind möglich
i) im Rahmen der Übernahme oder
Bewirtschaftung von Bestandsobjekten
mit bestehenden Mietverträgen,
ii) bei nicht als Wohnraum nutzbaren
Flächen.
Mietenden Nichtmitgliedern kann eine
Mitgliedschaft in der
Genossenschaft angeboten werden. Ein
Rechtsanspruch mietender
Nichtmitglieder auf Aufnahme in die
Genossenschaft besteht nicht. |
Keine Nachschusspflicht. |
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
oder ein Vorstandsmitglied und ein
Prokurist vertreten gemeinsam.
b)
Vorstandsmitglied:
Dorsch, Anja, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
Vorstandsmitglied:
Krimmel, Jens, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
Vorstandsmitglied:
Dr. Wimmer, Stephan Helmut,
München, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Genossenschaft
Satzung vom 16.05.2023. |
a)
04.10.2023
Weßner |