HRB 120468: gip I Gesellschaft für Immobilien- und Projektberatung mbH, Hamburg, Vorsetzen 50, 20459 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ASSMANN BERATEN + PLANEN GmbH am 28.12.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 120468: gip I Gesellschaft für Immobilien- und Projektberatung mbH, Hamburg, Vorsetzen 50, 20459 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Dipl.Wirtsch.-Ing. Zumwinkel, Christian MA (real estate), Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ASSMANN BERATEN + PLANEN GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 220569 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 120468: gip I Gesellschaft für Immobilien- und Projektberatung mbH, Hamburg, Vorsetzen 50, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der gip | Gesellschaft für Immobilienprojektentwicklung mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 139831) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 120468: gip I Gesellschaft für Immobilien- und Projektberatung mbH, Hamburg, Vorsetzen 50, 20459 Hamburg. Vertretung geändert, nun Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Wolff, Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 120468: gip I Gesellschaft für Immobilien- und Projektberatung mbH, Hamburg, Vorsetzen 50, 20459 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Wolff, Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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