Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Cescotti, Roderich Oliver Egidio, Berlin,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
07.06.2024
Seitz |
HRB 3014: glapor Werk Mitterteich GmbH, Mitterteich, Hüblteichstr. 17, 95666 Mitterteich. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2021 hat die Änderung des § 3 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 3014: glapor Werk Mitterteich GmbH, Mitterteich, Hüblteichstr. 17, 95666 Mitterteich. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2021 hat die Änderung des § 3 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 3014: glapor Werk Mitterteich GmbH, Mitterteich, Hüblteichstr. 17, 95666 Mitterteich. Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2021 hat die Änderung des § 3 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 3014: glapor Werk Mitterteich GmbH, Mitterteich, Hüblteichstr. 17, 95666 Mitterteich. Die SG Schaumglas Holding GmbH mit dem Sitz in Mitterteich (Amtsgericht Weiden i.d.OPf. HRB 3422) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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