Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Hesse, Sascha, Bremen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.05.2024
Soetebeer |
HRB 110968: global-vers GmbH, Asendorf, Asendorfer Straße 2, 21271 Asendorf. Prokura erloschen: Wunder, Dirk, Sauensiek, * ‒.‒.‒‒.
HRB 110968: global-vers GmbH, Asendorf, Asendorfer Straße 2, 21271 Asendorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wunder, Dirk, Sauensiek, * ‒.‒.‒‒.
HRB 110968: global-vers GmbH, Asendorf, Asendorfer Straße 2, 21271 Asendorf. Mit der GLOBAL GmbH Asendorf mit Sitz in Asendorf (Amtsgericht Lüneburg HRB 208391) als herrschendem Unternehmen ist am 04.12.2020 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 zugestimmt.
HRB 110968: global-vers GmbH, Asendorf, Asendorfer Straße 2, 21271 Asendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.11.2020 mit der global-ass GmbH mit Sitz in Asendorf (Amtsgericht Lüneburg HRB 111448) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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