8 |
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a)
Die Vertretung des Eigenbetriebs erfolgt durch die
Betriebsleitung. Die Betriebsleitung besteht aus dem
Geschäftsführenden Betriebsleiter, dem
Kaufmännischen Betriebsleiter und dem Technischen
Betriebsleiter. Der Eigenbetrieb wird durch zwei von
ihnen gemeinschaftlich vertreten.
b)
Nicht mehr
2. stellvertretender Betriebsleiter:
Dr. Reinkober, Norbert, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Vogel, Michael, Köln, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführender Betriebsleiter:
Winter, Marcel, Velbert, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Kaufmännische Betriebsleiterin:
Panske, Simone, Euskirchen, * ‒.‒.‒‒
Nach Änderung der Funktion:
Nicht mehr 1. Betriebsleiter, nunmehr bestellt als
Technischer Betriebsleiter:
Kleine, Sven, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Satzung wurde durch Beschluss der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes go. Rheinland vom 30.09.2024 - bekannt
gemacht am 21.10.2024 - geändert. Die Betriebsleitung besteht
nunmehr aus dem Geschäftsführenden Betriebsleiter, dem
Kaufmännischen Betriebsleiter und dem Technischen
Betriebsleiter. |
a)
16.12.2024
Keßler |
7 |
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b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Sedlaczek, Heiko, Herzogenrath, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Betriebsleiter:
Vogel, Michael, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.05.2024
Keßler |
6 |
c)
a) die Beschaffung und Finanzierung von
Schienenfahrzeugen zur Nutzung im SPNV -
auch im Leasingwege - und der Abschluss
aller in diesem Zusammenhang erforderlicher
Verträge, insbesondere Lieferverträge,
Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsverträge,
Leasingverträge, Darlehensverträge, sowie
die zur Durchführung dafür erforderlichen
Vergabeverfahren;
b) die Nutzungsüberlassung der
Schienenfahrzeuge an
Eisenbahnverkehrsunternehmen, die einen
Verkehrsvertrag mit dem Zweckverband
go.Rheinland abgeschlossen haben, sowie
der Abschluss aller in diesem Zusammenhang
erforderlichen Verträge, insbesondere Pacht-,
Miet-, sonstige
Nutzungsüberlassungsverträge;
c) die Überwachung (einschließlich
technisches und betriebswirtschaftliches
Controlling) der dem Zweckverband
go.Rheinland gehörenden oder zur Nutzung
im Leasingwege überlassenen
Schienenfahrzeuge und aller in diesem
Zusammenhang geschlossenen Verträge und
Verwaltungsvereinbarungen;
d) die Übernahme der Aufgaben gemäß a) bis
c) von sonstigen Trägern hoheitlicher
Aufgaben in NRW, sofern eine gemeinsame
SPNV-Linie mit dem Zweckverband
go.Rheinland betrieben wird. |
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a)
28.03.2024
Keßler
b)
Eintragung lfd. Nr. 1,
Spalte 2c) (Gegenstand
des Unternehmens) von
Amts wegen berichtigend
eingetragen. |
5 |
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a)
Durch Beschluß der Verbandsversammlung des Zweckverband
go.Rheinland vom 24.06.2022, bekannt gemacht am 15.08.2022-
wurde die Satzung geändert. Hierbei wurde der Gegenstand
geändert. |
a)
12.03.2024
Keßler
b)
Eintragung lfd. Nr. 4 von
Amts wegen berichtigend
eingetragen. |
4 |
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a)
Durch Beschluß der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Nahverkehr- SPNV & Infrastruktur- Rheinland
(ZV NVR) vom 24.06.2022, bekannt gemacht am 15.08.2022-
wurde die Satzung geändert. Hierbei wurde der Gegenstand
geändert. |
a)
06.03.2024
Keßler |