go.factoring.frankfurt AG, Frankfurt am Main, Lindleystraße 14, 60314 Frankfurt am Main.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am 05.01.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
go.factoring.frankfurt AG, Frankfurt am Main, Lindleystraße 14, 60314 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Lindleystraße 14, 60314 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der factoring.plus.ag mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 21578) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
go.factoring.frankfurt AG, Frankfurt am Main, (Lindleystraße 14, 60314 Frankfurt am MainDer Vorstand der Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Gesellschaft als übertragender und der factoring.plus.AG mit Sitz in Leipzig als übernehmender Gesellschaft zum Handelsregister eingereicht.
go.factoring.frankfurt AG, Frankfurt am Main, Lindleystraße 14, 60314 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Lindleystraße 14, 60314 Frankfurt am Main. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
go.factoring.frankfurt AG, Frankfurt am Main, (Lindleystraße 14, 60314 Frankfurt am Main).Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
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