grasp architecture GmbH, Hamburg, Nonnenstieg 28, 20149 Hamburg. Der Gegenstand lautet richtig: Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 HmbArchtG, die der in der Firma geführten Berufsbezeichnung nach § 2 HmbArchtG entsprechen, demzufolge - die Erbringung von Architekturdienstleitungen in Form gestaltender, technischer, wirtschaftlicher, umweltgerechter und sozialer Planung von Bauwerken, - die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeberimmen und der Auftraggeber in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden fachlichen Fragen sowie die Koordination, Steuerung und Überwachung der Planung und Ausführung eines Vorhabens und die Erstellung von Fachgutachten, - die Mitwirkung bei Orts-, Stadt- und Landesplanung. Die Gesellschaft darf im Einklang mit dem Hamburgischen Architektengesetz alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Die für Berufsangehörige nach § 2 HmbArchtG geltenden Berufspflichten müssen von der Gesellschaft beachtet werden.
grasp architecture GmbH, Hamburg, Nonnenstieg 28, 20149 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.10.2013 mit Nachtrag vom 14.01.2014. Geschäftsanschrift: Nonnenstieg 28, 20149 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 HmbArchtG, die der in der Firma geführten Berufs- bezeichnung nach § 2 HmbArchtG entsprechen, demzufolge - die Erbringung von Architekturdienstleitungen in Form gestalten- der, technischer, wirtschaftlicher, umweltgerechter und sozialer Planung von Bauwerken, - die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeberimmen und der Auftraggeber in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden fachlichen Fragen sowie die Koordination, Steuerung und Überwachung der Planung und Ausführung eines Vorhabens und die Erstellung von Fachgutachten, - die Mitwirkung bei Orts-, Stadt- und Landesplanung. Die Gesellschaft darf im Einklang mit dem Hamburgischen Architektengesetz alle Geschäfte betreiben, die den Gesellsehaftszweck unmittelbar oder mittelbar fürdern. Sie ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Die für Berufsangehörige nach § 2 HmbArchtG geltenden Berufspflichten müssen von der Gesellschaft beachtet werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Doberas, Carla, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Doberas, Frank, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.