HRB 24556: green think gmbh, Taucha, Am Gemeindeberg 2, 04425 Taucha. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt als Liquidator: Talkenberg, Wolfgang Franz Maria, Taucha, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
green think gmbh, Taucha, (Am Gemeindeberg 2, 04425 Taucha).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2008. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Vermögensgegenständen jeglicher Art, insbesondere von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften und von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Produktion von Sachen, soweit dazu keine besondere Erlaubnis erforderlich ist; Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art für Gesellschaften der UWE Entsorgung Gruppe sowie für Dritte, insbesondere in den Bereichen Logistik, Verwaltung, Marketing, Rechnungswesen und Personaldienstleistungen, soweit dazu keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Talkenberg, Wolfgang, Taucha, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung mehrerer Teile des Vermögens als Ganzes der UWE Entsorgung GmbH, mit dem Sitz in Taucha (Amtsgericht Leipzig HRB 8104) im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 21.08.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.