HRB 109122 B: gsub-Starterjobs GmbH, Berlin, Kronenstraße 6, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg HRB 39610 B, verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
gsub-Starterjobs GmbH, Berlin, Kronenstraße 6, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 39610 B) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 27.12.2012 zum 31.12.2012 beendet. Die Gesellschafterversammlungen vom 27.12.12 und 21.02.2013 haben diesem Aufhebungsvertrag zugestimmt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
gsub-Starterjobs GmbH, Berlin, Kronenstraße 6, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Kronenstraße 6, 10117 Berlin.
gsub-Starterjobs GmbH, Berlin(Oranienburger Str. 65, 10117 Berlin). Prokura: 1. Fellermayer, Gabriele, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura; 2. Reher, Michael Karl, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura.
gsub-Starterjobs GmbH, Berlin(Oranienburger Str. 65, 10117 Berlin). Stamm- bzw. Grundkapital: 25.100 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 ist das Stammkapital zur Durchführung der Ausgliederung eines Teils des Vermögens der gsub-Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 39610,auf die Gesellschaft um 100 Euro auf 25.100 Euro erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4(Stammkapital,Stammeinlagen). Rechtsverhaeltnis: Auf die Gesellschaft ist auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ein Teil des Vermögens der gsub-Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 39610,als Gesamtheit übertragen worden, Ausgliederung zur Aufnahme gem. § 123 Abs.3 Nr.1 UmwG. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.; Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der gsub-Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 39610, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 29.08.2007 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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