HRB 145035: gurali GmbH, Hamburg, Ottensener Straße 150, 22525 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen. Bestellt Geschäftsführer: Paul, Hans Christian, Horst (Holstein), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Lißewski, Guido Ralph, Seeth-Ekholt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 145035: gurali GmbH, Hamburg, Ottensener Straße 150, 22525 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2017. Geschäftsanschrift: Ottensener Straße 150, 22525 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Tischlerei sowie der Handel mit Einrichtungsgegenständen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Lißewski, Guido Ralph, Seeth-Ekholt, * ‒.‒.‒‒; Thilo, Johannes, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Lißewski, Guido Ralph, Seeth-Ekholt, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Studio Gurali - Ihr Holzbaustudio Guido Ralph Lißewski e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 90718) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.02.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.