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gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft, Berlin (HRB 126785 B)

Firmendaten

Anschrift
Schlesische Str. 26
10997 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 030/76764488-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.betterplace.org
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: c: 50.000,00 EUR - 99.999,99 EUR
Branche: 15 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 126785 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gAG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 126785 B verzeichnet. Nach der Gründung am hat die gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist a. das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In- und Ausland. Die Mittelbeschaffung / Förderung kann den gesamten jeweils aktuell gültigen Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO umfassen. b. die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Forschung. (3) Zur Verwicklichung des Satzungszwecks a. gemäß (2) a. entwickelt und betreibt die Gesellschaft Internet-Plattformen, insbesondere www.betterplace.org, die in besonders effizienter Weise die Ansprache und Gewinnung von Spendern für die zu fördernden Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation der Projektfortschritte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen. b. gemäß (2) a. wendet die Gesellschaft Mittel anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 Satz 1 AO zur Verwirklichung der in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zu. Diese Mittelzuwendung ist, wie sich aus (3) a. und c. ergibt, nicht die einzige Art der Zweckverwirklichung. c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch die betterplace academy i. Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B. durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Workshops, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien, ii. Bildung und Weiterbildung i.S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern und Mitarbeitern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), insbesondere zu digitalen Themen: insbesondere im Bereich Fundraising, Finanzierung, Kommunikation und Medien, Administration, Strategie und Projektmanagement, Arbeit- und Organisationskultur, Ehrenamt und digitaler Wandel durch Veranstaltung von Kursen, Workshops, Webinaren, Tagungen, Symposien, sowie Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen), so z. B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger und Mitarbeiter, die u.a. die Steigerung der Fundraising- und Kommunikationskompetenz der genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben, und indem den Funktionsträgern und Mitarbeitern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit in den Organisationen gegeben wird, iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. -medien, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. geeignete Internetplattformen, Printmedien, Newsletter etc.), iv. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zu den genannten Themen anbieten, v. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising, Finanzierung, Kommunikation und Medien, Administration, Strategie und Projektmanagement, Arbeits- und Organisationskultur, Ehrenamt und digitaler Wandel etc. und zu ausgewählten Fragen der Digitalisierung der genannten Themen und der Gesundheit. vi. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und Projektergebnissen. d. gemäß (2) kann die Gesellschaft zur Verwircklichung eines in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecks Kooperationsleistungen an andere Körperschaften, die selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, erbringen. e. gemäß (2) kann sich die Gesellschaft zur Verwircklichung eines in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks eines Kooperationspartners (andere Körperschaft, die selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt) bedienen. (4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (5) Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (6) Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der Förderung der gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke dient. Die Gesellschaft kann gleichermaßen die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen sowie die Trägerschaft auf Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden wird. (7) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (8) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; § 58 AO bleibt jedoch unberührt. (9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 60.940,00 EUR. Die gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 25.10.2024)

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Registermeldungen 30

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
25 Nicht mehr Prokurist:
4. Filipovic, Theresa
a)
24.10.2024
Schröder
24 b)
Die Gesellschaft hat auf Grund des
Spaltungs- und Übernahmevertra-
ges vom 21.08.2024 im Wege der
Ausgliederung Teile ihres Vermö-
gens (Teilbetrieb "betterplace.org")
auf die betterplace.org gGmbH mit
Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlot-
tenburg, HRB 266367 B) übertra-
gen.
a)
05.09.2024
Bauhoff
23 b)
Die Gesellschaft hat auf Grund des
Spaltungs- und Übernahmevertra-
ges vom 21.08.2024 im Wege der
Ausgliederung Teile ihres Vermö-
gens (Teilbetrieb "Good Crowd")
auf die Good Crowd GmbH mit
Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlot-
tenburg, HRB 266485 B) übertra-
gen.
a)
02.09.2024
Bauhoff
22 c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt be-
richtigt eingetragen:
(1) Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige, mildtätige und kirch-
liche Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwe-
cke" der Abgabenordnung (§§ 51
ff. AO).
(2) Zweck der Gesellschaft ist
a. das nationale und internationa-
le Einwerben von Spenden und
Schenkungen (Beschaffung von
Mitteln) - in Form von Geld-,
Sach- oder Arbeitsleistungen - zur
Finanzierung und Durchführung
gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Projekte im In- und
Ausland. Die Mittelbeschaffung /
Förderung kann den gesamten je-
weils aktuell gültigen Katalog des
§ 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und
54 AO umfassen.
b. die Förderung der Volks- und
Berufsbildung sowie die Förde-
rung der Forschung.
(3) Zur Verwicklichung des Sat-
zungszwecks
a. gemäß (2) a. entwickelt und
betreibt die Gesellschaft Inter-
net-Plattformen, insbesondere
www.betterplace.org, die in be-
sonders effizienter Weise die
Ansprache und Gewinnung von
Spendern für die zu fördernden
Zwecke im Sinne der AO ermög-
lichen und die Kommunikation
der Projektfortschritte zwischen
allen Projektbeteiligten unterstüt-
zen.
b. gemäß (2) a. wendet die Ge-
sellschaft Mittel anderen Körper-
schaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts gemäß § 58
Nr. 1 Satz 1 AO zur Verwirkli-
chung der in (2) genannten ge-
meinnützigen, mildtätigen oder
kirchlichen Zwecken zu. Diese
Mittelzuwendung ist, wie sich aus
(3) a. und c. ergibt, nicht die einzi-
ge Art der Zweckverwirklichung.
c. gemäß (2) b. betreibt die Ge-
sellschaft, unter anderem durch
die betterplace academy
i. Bildung und Weiterbildung der
Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs.
2 AO im Hinblick auf die Tätig-
keiten von Organisationen und
Körperschaften, die gemeinnüt-
zige Zwecke gemäß der AO ver-
folgen (ohne zwangsläufig steu-
erbegünstigt oder in Deutschland
domiziliert zu sein), zur besse-
ren Einschätzung ihrer Aktivitä-
ten und zu deren Bewertung, z. B.
durch Veranstaltung von Vorträ-
gen und Schulungen, Organisati-
on von Kursen, Workshops, Ta-
gungen und Symposien, Erstel-
lung von Best-Practice-Listen, Ra-
tingsystemen, Vertrauensmecha-
nismen und Transparenzkriterien,
ii. Bildung und Weiterbildung i.S.
von § 52 Abs. 2 AO von Funkti-
onsträgern und Mitarbeitern von
Organisationen und Körperschaf-
ten, die gemeinnützige Zwecke
gemäß der AO verfolgen (ohne
zwangsläufig steuerbegünstigt
oder in Deutschland domiziliert
zu sein), insbesondere zu digitalen
Themen: insbesondere im Bereich
Fundraising, Finanzierung, Kom-
munikation und Medien, Admi-
nistration, Strategie und Projekt-
management, Arbeit- und Organi-
sationskultur, Ehrenamt und digi-
taler Wandel durch Veranstaltung
von Kursen, Workshops, Webina-
ren, Tagungen, Symposien, sowie
Schulungen (auch unter Einbezie-
hung konkreter Fragestellungen),
so z. B. in Form von Bildungs-
maßnahmen für Funktionsträger
und Mitarbeiter, die u.a. die Stei-
gerung der Fundraising- und
Kommunikationskompetenz der
genannten gemeinnützigen Or-
ganisationen und Körperschaften
zum Ziel haben, und indem den
Funktionsträgern und Mitarbei-
tern eine direkte Aus- bzw. Wei-
terbildung durch die Erarbeitung
und Zurverfügungstellung von
Planungsunterlagen und durch die
Mitarbeit in den Organisationen
gegeben wird,
iii. Entwicklung, Aufbau und Be-
trieb geeigneter Kommunikati-
onsinstrumente bzw. -medien, die
die Förderung der Bildung im ge-
nannten Sinne unterstützen (z.B.
geeignete Internetplattformen,
Printmedien, Newsletter etc.),
iv. Trägerschaft von Einrichtun-
gen, die geeignete Bildungsmaß-
nahmen zu den genannten The-
men anbieten,
v. Durchführung und/oder Verga-
be von Forschungsaufträgen zu
ausgewählten Fragen der Bildung
im genannten Sinne zur Entwick-
lung von innovativen Konzepten
zum Thema Fundraising, Finan-
zierung, Kommunikation und Me-
dien, Administration, Strategie
und Projektmanagement, Arbeits-
und Organisationskultur, Ehren-
amt und digitaler Wandel etc. und
zu ausgewählten Fragen der Digi-
talisierung der genannten Themen
und der Gesundheit.
vi. Evaluation und zeitnahe Ver-
breitung von Forschungs- und
Projektergebnissen.
d. gemäß (2) kann die Gesell-
schaft zur Verwircklichung eines
in (2) genannten
gemeinnützigen, mildtätigen und
kirchlichen Zwecks Kooperations-
leistungen an andere Körperschaf-
ten, die selbst die Voraussetzun-
gen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen,
erbringen.
e. gemäß (2) kann sich die Gesell-
schaft zur Verwircklichung eines
in (2) genannten
gemeinnützigen, mildtätigen oder
kirchlichen Zwecks eines Koope-
rationspartners (andere Körper-
schaft, die selbst die Vorausset-
zungen der §§ 51 bis 68 AO er-
füllt) bedienen.
(4) Die gemeinnützigen, mildtäti-
gen und kirchlichen Zwecke müs-
sen nicht gleichzeitig und in glei-
chem Maße verwirklicht werden.
(5) Die gemeinnützigen und mild-
tätigen Zwecke müssen nicht
gleichzeitig und in gleichem Maße
verwirklicht werden.
(6) Gegenstand ist auch der Be-
trieb aller Geschäfte, die geeignet
sind, den vorgenannten Gesell-
schaftszweck zu fördern. Die Ge-
sellschaft ist berechtigt, Unterneh-
men im In- und Ausland zu erwer-
ben, zu gründen oder sich daran
zu beteiligen, sofern dies der För-
derung der gemeinnützigen und
mildtätigen Zwecke dient. Die
Gesellschaft kann gleichermaßen
die Trägerschaft für nichtrechts-
fähige Stiftungen und auf der
Grundlage einer Verwaltungsver-
einbarung die Verwaltung rechts-
fähiger Stiftungen übernehmen
sowie die Trägerschaft auf Ge-
winnerzielung ausgerichteter Ge-
sellschaften. Weiterhin kann die
Gesellschaft Stipendien vergeben,
sofern der Stipendiat in die Ver-
wirklichung der zuvor genannten
Zwecke eingebunden wird.
(7) Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwe-
cke.
(8) Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwe-
cke verwendet werden. Die Ge-
sellschaft dürfen keine Gewinn-
anteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Ge-
sellschaft erhalten; § 58 AO bleibt
jedoch unberührt.
(9) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
a)
30.08.2023
Dr. Lehmann
Calendar 31.08.2021
Veränderung

HRB 126785 B: gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft, Berlin, Schlesische Straße 26, 10997 Berlin. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabeordnung (§§ 51 ff. AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist a. das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In- und Ausland. Die Mittelbeschaffung / Förderung kann den gesamten jeweils aktuell gültigen Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO umfassen. b. die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Forschung. (3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks a. gemäß (2) a. entwickelt und betreibt die Gesellschaft Internet-Plattformen, insbesondere www.betterplace.org, die in besonders effizienter Weise die Ansprache und Gewinnung von Spendern für die zu fördernden Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation der Projektfortschriftte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen. b. gemäß (2) a. wendet die Gesellschaft Mittel anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 Satz 1 AO zur Verwirklichung der in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zu. Diese Mittelzuwendung ist, wie sich aus (3) a. und c. ergibt, nicht die einzige Art der Zweckverwirklichung. c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch die betteplace academy i. Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B. durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Workshops, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien, ii. Bildung und Weiterbildung i. S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern und Mitarbeitern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder insbesondere im Bereich Fundraising, Finanzierung, Kommunikation und Medien, Administration, Strategie und Projektmanagement, Arbeits- und Organisationskultur, Ehrenamt und digitaler Wandel durch Veranstaltung von Kursen, Workshops, Webinaren, Tagungen, Symposien, sowie Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen), so z.B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger und Mitarbeiter, die u.a. die Steigerung der Fundraising- und Kommunikationskompetenz der genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben, und indem den Funktionsträgern und Mitarbeitern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit in den Organisationen gegeben wird, iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. - medien, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. geeignete Internetplattformen, Printmedien, Newsletter etc.), iv. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zu den genannten Themen anbieten, v. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising, Finanzierung, Kommunikation und Medien, Administration, Strategie und Projektmanagement, Arbeits- und Organisationskultur, Ehrenamt und digitaler Wandel etc. und zu ausgewählten Fragen der Digitalisierung der genannten Themen und der Gesundheit. vi. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und Projektergebnissen. d. gemäß (2) kann die Gesellschaft zur Verwicklichung eines in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks Kooperationsleistungen an andere Körperschaften, die selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, erbringen. e. gemäß (2) kann sich die Gesellschaft zur Verwirklichung eines in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks eines Kooperationspartners (andere Körperschaften, die selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt) bedienen. (4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (5) Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (6) Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der Förderung der gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke dient. Die Gesellschaft kann gleichermaßen die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen sowie die Trägerschaft auf Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden wird. (7) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (8) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; § 58 AO bleibt jedoch unberührt. (9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.08.2021 ist die Satzung geändert in § 2 (Gegenstand).

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Historie 19

24.10.2024
Entscheideränderung

Austritt
Frau Theresa Filipovic
Prokurist

16.09.2020
Entscheideränderung

Austritt
Frau Carolin Silbernagl
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Felix Oldenburg
Vorstand

25.09.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Theresa Filipovic
Prokurist

04.05.2017
Entscheideränderung

Austritt
Herr Christian Kraus
Vorstandsmitglied

21.10.2016
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Timo Kladny
Vorstandsmitglied

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