HRB 15433 HL: guterGrund Künstlerinnen gGmbH, Lübeck, Schönböckener Straße 24 B, 23556 Lübeck. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitt "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Pflege von Kunstsammlungen, Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie Förderung kultureller Einrichtungen und kultureller Veranstaltungen, wie Kunstausstellungen, Förderung der Filmkunst, der Bildhauerei sowie der Malerei. Es soll die Allgemeinheit an die Kunst herangeführt werden und es soll die Möglichkeit zu einer eigenen künstlerischen Betätigung gegeben werden. Zur Förderung künstlerischer Tätigkeiten stellt die guterGrund Künstlerinnen gGmbH mietfrei Wohn- und Arbeitsflächen zur Verfügung. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 wurde § 2(Gegenstand und Zweck des Unternehmens) neu gefasst.
HRB 15433 HL: guterGrund Künstlerinnen gGmbH, Lübeck, Schönböckener Straße 24 B, 23556 Lübeck. Name der Firma: guterGrund Künstlerinnen gGmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Lübeck; Geschäftsanschrift: Schönböckener Straße 24 B, 23556 Lübeck; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Pflege von Kunstsammlungen, Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie Förderung kultureller Einrichtungen und kultureller Veranstaltungen, wie Kunstausstellungen, Förderung der Filmkunst, der Bildhauerei sowie der Malerei. Es soll die Allgemeinheit an die Kunst herangeführt werden und es soll die Möglichkeit zu einer eigenen künstlerischen Betätigung gegeben werden. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Regn, Christine, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.11.2015