h/auszeit GmbH, Karlsruhe, Unterreut 6, 76135 Karlsruhe. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2011 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Streit, Fritz, Schwabmünchen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "h/auszeit Inhaber Fritz Streit e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 703742 ) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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