HRB 231739: hagebau Gebrüder Ott Baustoffe GmbH, Kirchheim unter Teck, Hegelstraße 23, 73230 Kirchheim unter Teck. Einzelprokura: Baumgärtner, Beat, Nürtingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 231739: hagebau Gebrüder Ott Baustoffe GmbH, Kirchheim unter Teck, Hegelstraße 23, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Groß- und Einzelhandel, die Herstellung und der Vertrieb von Baustoffen aller Art und die Erbringung diesbezüglicher Dienstleistungen.
hagebau Kirchheim GmbH, Kirchheim unter Teck, Hegelstraße 23, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens (Teilbetrieb Baustoffe/Großhandel) der "Gebrüder Ott Baustoffe GmbH & Co KG", Nürtingen; künftig firmierend unter "Gebrüder Ott Betonwerke GmbH & Co. KG" (Amtsgericht Stuttgart HRA 220637) um 250.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Firma geändert; nun: hagebau Gebrüder Ott Baustoffe GmbH. Stammkapital nun: 500.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gebrüder Ott Baustoffe GmbH & Co KG", Nürtingen; künftig firmierend unter "Gebrüder Ott Betonwerke GmbH & Co. KG" (Amtsgericht Stuttgart HRA 220637) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.07.2013 mit Nachtrag vom 23.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.07.2013 und 26.08.2013 den Teilbetrieb Baustoffe/Großhandel auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.