HRB 776424: hair-care24 GmbH, Aidlingen, Böblinger Straße 86, 71134 Aidlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 68.282,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 93.282,00 EUR.
HRB 776424: hair-care24 GmbH, Aidlingen, Böblinger Straße 86, 71134 Aidlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2020. Geschäftsanschrift: Böblinger Straße 86, 71134 Aidlingen. Gegenstand: Der Betrieb eines online-shops (Handelsvermittlung) für kosmetische Produkte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ignatzek, Marian Petric, Aidlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Ignatzek, Marian Petric, Aidlingen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "hair-care24 e. K. Inh. Marian Ignatzek", Aidlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 737002) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 13.08.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.