HRB 744879: hallimash GmbH, Filderstadt, Karl-Benz-Straße 19, 70794 Filderstadt. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf zwei Monate ab Veröffentlichung bestimmt.
HRB 744879: hallimash GmbH, Filderstadt, Karl-Benz-Straße 19, 70794 Filderstadt. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Esslingen, 2 IN 284/15) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 744879:hallimash GmbH, Filderstadt, Karl-Benz-Straße 19, 70794 Filderstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen.
hallimash GmbH, Filderstadt, Karl-Benz-Straße 19, 70794 Filderstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2013. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.02.2013 um 6.250,00 EUR auf 31.250,00 EUR erhöht. Geschäftsanschrift: Karl-Benz-Straße 19, 70794 Filderstadt. Gegenstand: Erbringung von Online-Dienstleistungen aller Art, insbesondere Social-Channel-Marketing und zugehörige Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR, erhöht auf 31.250,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Vogel, Michael, Bad Oldesloe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebes "hallimash" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Travix GmbH", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 225917) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 21.02.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage . Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.