hankeland GmbH, Duisburg (Masurenallee 251, 47279 Duisburg). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Duisburg, HRA 11109) am 06.10.2011 wirksam geworden.
hankeland GmbH, Duisburg (Masurenallee 251, 47279 Duisburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung zur Aufnahme ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Ulrich Hanke e.K. (Amtsgericht Duisburg, HRA 11109) auftretenden Kaufmann Hanke, Ulrich übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.