has software service Köln GmbH, Köln (Toyota-Allee 37, 50858 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am 15.03.2005 eingetragen worden.
has software service Köln GmbH, Köln (Toyota-Allee 37, 50858 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung jeweils vom 16.02.2005 mit der has program service GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 90890) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.