HRB 522219: hell begeistert. GmbH, Ötigheim, Industriestraße 4B, 76470 Ötigheim. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
hell begeistert. GmbH, Ötigheim, Industriestraße 4B, 76470 Ötigheim.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Martin Bruckmayer e.K.", Ötigheim (Amtsgericht Mannheim HRA 702757) am 12.02.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
hell begeistert. GmbH, Ötigheim, Industriestraße 4B, 76470 Ötigheim.Die Gesellschafterversammlungen vom 29.12.2009 und 10.02.2010 haben die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es ist insbesondere § 3 (Stammkapital) geändert. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2009 zum Zwecke der Ausgliederung auf 30.000,00 EUR erhöht. Der Einzelkaufmann Bruckmayer, Martin, Gaggenau, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Martin Bruckmayer e.K.", Ötigheim (Amtsgericht Mannheim HRA 702757) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.12.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 29.12.2009 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.