HRB 81728: heptus 99. GmbH, Frankfurt am Main, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidatorin: Rutovitz, Ursula, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Liquidator; ist sie alleinige Liquidatorin, vertritt sie die Gesellschaft alleine. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 81728: heptus 99. GmbH, Frankfurt am Main, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der heptus 97. GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 81726) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 81728: heptus 99. GmbH, Frankfurt am Main, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der DISKUS Zweihundertvierte Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 76042) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 81728: heptus 99. GmbH, Frankfurt am Main, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Blitz 07-512 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 81759) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 81728: heptus 99. GmbH, Frankfurt am Main, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der heptus 98. GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 81727) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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