HRB 731207: heureka e-Business GmbH, Leonberg, Römerstraße 35, 71229 Leonberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Untere Burghalde 69, 71229 Leonberg. Einzelprokura: Wycisk, Michael, Leonberg, * ‒.‒.‒‒.
heureka e-Business GmbH, Leonberg, Römerstraße 35, 71229 Leonberg.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "heureka e-Business e.K.", Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 722889) am 29.09.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
heureka e-Business GmbH, Leonberg, Römerstraße 35, 71229 Leonberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2009. Geschäftsanschrift: Römerstraße 35, 71229 Leonberg. Gegenstand: ist Entwicklung, Betrieb und Verkauf von Software, Hardware und Netzwerklösungen sowie EDV-Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kausch, Stefan, Weissach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Kausch, Stefan, Weissach, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "heureka e-Business e.K.", Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 722889) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.08.2009. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.