HRB 5339: hk adVance gemeinnützige GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Im langen Winkel 63, 67065 Ludwigshafen. Geschäftsanschrift: Allmendstr. 4, 67346 Speyer.
HK Advance Verwaltungs GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Bayernstraße 50, 67061 Ludwigshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiterin hat die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2011 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR beschlossen. Desweiteren wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neue Firma: hk adVance gemeinnützige GmbH. Geschäftsanschrift: Im langen Winkel 63, 67065 Ludwigshafen. Neuer Unternehmensgegenstand: a) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. b) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist zum einen die Beschaffung von Mitteln für andere Körperschaften zur Förderung mildtätiger Zwecke sowie zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, Katastrophenhilfe, Völkerverständigung sowie Entwicklungszusammenarbeit, und zum anderen die unmittelbare Verwirklichung der vorgenannten Zwecke, mit dem Ziel, bedürftigen Kindern, jungen Erwachsenen, ihren Familien und ihren Gemeinschaften hauptsächlich aus Entwicklungsländern zu helfen, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen und ihre Fähigkeiten zu fördern, selbst einen Beitrag zur Verbesserung ihrer Lebensgemeinschaft zu leisten. Die Gesellschaft verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht dadurch, dass die Gesellschaft Mittel bereitstellt und an solche Körperschaften weiterleitet, die entweder selbst als mildtätig oder gemeinnützig anerkannt sind oder die entsprechende Zwecke im In-oder Ausland verwirklichen, - dadurch, dass die Gesellschaft bedürftige Einzelpersonen im Krankheitsfall und in akuten Notlagen unmittelbar selbst finanziell und/oder materiell unterstützt und wirtschaftliche Hilfsquellen sowie berufliche Erfahrungen zur Verfügung stellt, - durch die Durchführung eigener Projekte wie z. B. Übernahme von Patenschaften, Stipendienprogramme zur Förderung begabter Kinder im Rahmen der schulischen und beruflichen Ausbildung, Vergabe von Mikrokrediten zum Aufbau und zur Sicherung einer wirtschaftlichen und sozialen Existenzgrundlage, sowie sonstigen Projekten, die darauf abzielen, dass Menschen ihre Grundbedürfnisse nachhaltig befriedigen und friedvoll miteinander leben können. Sofern die Gesellschaft ihre Zwecke im Ausland nicht unmittelbar selbst verwirklichen kann, werden damit Hilfspersonen beauftragt, die an Weisungen der Gesellschaft gebunden sind und die von der Gesellschaft im Hinblick auf den Inhalt und den Umfang ihrer Tätigkeiten überwacht werden. Die Weiterleitung an ausländische Körperschaften erfolgt nur, sofern sich diese verpflichten, der Gesellschaft gegenüber in einer angemessenen Frist Rechenschaft über deren steuerbegünstigte Verwendung zu geben und die Gesellschaft sichtbar bei der Verwirklichung der Projekte in Erscheinung tritt. c) Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen. d) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßg hohe Vergütungen begünstigt werden. e) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigen Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR. bestellt als Geschäftsführer: Heimann, Ingrid, Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.