HRB 26233: Haase & Martin GmbH, Dresden, Moritzburger Str. 27, 01127 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 5 (Geschäftsführung, Vertretung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: hma GmbH. Neuer Gegenstand: IT, Konzeption und Entwicklung von digitalen Lösungen, Digitale Lösungen für Museen und Unternehmen, Digitale Lösungen für Tourismus und Behörden, Entwicklung von digitalen Kommunikationslösungen für Events, Entwicklung und Betrieb von Web-Anwendungen und Online-Kommunikationslösungen, Kommunikationslösungen für Infoterminals (Video, Telefonie, digitaler Empfang, digitaler Aushang), Entwicklung und Betrieb von Online-Plattformen, IoT, drahtlose Kommunikationslösungen z.B. via SMS und Bluetooth, Softwareentwicklung, Schnittstellenentwurf, Schnittstellenentwicklung, Schnittstellenimplementierung, Serverbetrieb, Entwicklung von Content Management Systemen (CMS), Datenbanklayout und Datenbankentwicklung, Datenbankanbindung, Systemintegration, Deployment, Herstellung und Vertrieb von Medienstationen und Infoterminals, Gestaltung und Entwicklung von Softwareanwendungen für Medienstationen und Infoterminals, Gestaltung und Entwicklung von Anwendungen für mobile Endgeräte (Handys, Tablets), Konzeption und Entwicklung von Softwarelösungen für ePaper-Displays (elektronisches Papier), Medienplanung, Planung und Vertrieb von Medientechnik, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik, Wartung von Medientechnik, Implementierung von Fernwartungslösungen, Mediengestaltung Digital und Print, Interaction Design.
Haase & Martin GmbH, Dresden, Königsbrücker Str. 96/Zeitenströmung, Gebäude 32, 01099 Dresden. Änderung der Geschäftsanschrift: Moritzburger Str. 27, 01127 Dresden.
Haase & Martin GmbH, Dresden, Werner-Hartmann-Str. 1, 01099 Dresden.Änderung zur Geschäftsanschrift: Königsbrücker Str. 96/Zeitenströmung, Gebäude 32, 01099 Dresden.
Haase & Martin GmbH, Dresden, Werner-Hartmann-Str. 1, 01099 Dresden.Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2009 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Werner-Hartmann-Str. 1, 01099 Dresden. Neuer Gegenstand: Konzeption, Entwicklung und Implementierung von Software-Lösungen; Konzeption, Entwicklung und Herstellung von Software-Hardware-Komplettlösungen; Herstellung und Produktion von Hardware-Lösungen; Konzeption und Entwicklung von Mobilfunkanwendungen; Entwicklung und Herstellung von Produkten für mobile Kommunikationsmaßnahmen, insbesondere Nutzbarmachung des Bluetooth-Funkstandards sowie SMS für mobile Marketingmaßnahmen; Konzeption, Gestaltung und Erstellung von digitalen Medienformaten, insbesondere Medienformate für mobile Endgeräte (Mobile Content); Entwicklung von Kommunikationskonzepten und Kommunikationsstrategien; Konzeption und Gestaltung von Drucksachen.
Haase & Martin GmbH, Dresden (Werner-Hartmann-Str. 1, 01099 Dresden). Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR auf 25.200,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Haase & Martin OHG mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 6817) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.200,00 EUR. Die Haase & Martin OHG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 6817) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden und der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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