HRB 746984: hofer mechatronik GmbH, Nürtingen, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 23.08.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 746984: hofer mechatronik GmbH, Nürtingen, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Maier, Martin, Albstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2021 mit der Aktiengesellschaft "hofer Aktiengesellschaft", Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 723593) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 746984: hofer mechatronik GmbH, Nürtingen, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Ebinger, Günter, Östringen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 225786:hofer mechatronik GmbH, Nürtingen, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 18.12.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 746984:hofer driveline GmbH, Nürtingen, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen.Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: hofer mechatronik GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Maier, Martin, Albstadt, * ‒.‒.‒‒; Sluka, Gerold, Nürtingen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ebinger, Günter, Östringen, * ‒.‒.‒‒; Vikari, Patrick, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "hofer mechatronik GmbH", Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 225786) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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