hpe high-pressure engineering gmbh, Hamburg, Dornkampstr. 7, 23669 Timmendorfer Strand. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
hpe high-pressure engineering gmbh, Hamburg, Dornkampstr. 7, 23669 Timmendorfer Strand. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
hpe high-pressure engineering gmbh, Hamburg, Dornkampstr. 7, 23669 Timmendorfer Strand.Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000.00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der HTS High-pressure Technical Systems GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 50338) beschlossen. Geschäftsanschrift: Dornkampstr. 7, 23669 Timmendorfer Strand. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der HTS High-pressure Technical Systems GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 50338) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.