HRB 8764: hr werbung GmbH, Frankfurt am Main, Bertramstr. 8, 60320 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Krupp-Schmidbaur, Manfred, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hager, Florian, Mainz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 8764: hr werbung GmbH, Frankfurt am Main, Bertramstr. 8, 60320 Frankfurt am Main. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 8764: hr werbung GmbH, Frankfurt am Main, Bertramstr. 8, 60320 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 4 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Betrieb von Rundfunkwerbung. Dazu gehören die Sammlung und Bearbeitung von Aufträgen für Werbesendungen sowie die Herstellung, Verbreitung und der Vertrieb von Ton- und Bildträgern und anderen Werbemitteln. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Herstellung, Verbreitung und Vertrieb von Fernsehproduktionen, Filmen sowie Ton- und Bildträgern im In- und Ausland sowie die Ausübung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich derjenigen eines Medien- und Musikverlags. Gegenstand des Unternehmens ist auch jede sonstige Betätigung wirtschaftlicher Art, die die Interessen des Rundfunks zu fördern geeignet ist. Die Gesellschaft kann sich an gleichen oder verwandten Geschäftsbetrieben beteiligen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der hr media lizenz- und verlagsgesellschaft mbh mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 10916) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.