hw.tech GmbH & Co. KG, Herrsching, Landkreis Starnberg (Zur Kohlstatt 8, 82211 Herrsching). Die Verschmelzung wurde am 14.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Singen HRB 757).
hw.tech GmbH & Co. KG, Herrsching, Landkreis Starnberg (Zur Kohlstatt 8, 82211 Herrsching). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der hw.tech works GmbH mit dem Sitz in Gottmadingen (Amtsgericht Singen HRB 757) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.