Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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Einzelprokura:
Heinrich, Stefanie, Heuchlingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.05.2023
Suslov |
14 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Criscione, Leandro, Heidenheim an der Brenz,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Salazar Lopez, Jorge Luis, Aalen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Criscione, Leandro, Heidenheim an der Brenz,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.02.2023
Bodenstein |
HRB 735354: i Live Group GmbH, Aalen, Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen. Nicht mehr Geschäftsführer: Moser, Simone, Ellwangen Jagst, * ‒.‒.‒‒.
HRB 735354: i Live Group GmbH, Aalen, Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen. Einzelprokura: Criscione, Leandro, Heidenheim an der Brenz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 735354: i Live Group GmbH, Aalen, Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.11.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "i Live Süd GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 763880) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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