i-Punkt Haus Generalübernehmer für Schlüsselfertiges Bauen GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 32, 66793 Saarwellingen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
i-Punkt Haus Generalübernehmer für Schlüsselfertiges Bauen GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 32, 66793 Saarwellingen. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
i-Punkt Haus Generalübernehmer für Schlüsselfertiges Bauen GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 32, 66793 Saarwellingen.Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken (105 IN 35/09) vom 08.10.2009 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidatoren vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nun: Liquidator: Schäfer, Michael, Saarwellingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Geschäftsanschrift: Werner-von-Siemens-Straße 32, 66793 Saarwellingen.