Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
|
|
b)
Nach Änderung des Wohnortes weiterhin
Geschäftsführer:
Dr. Sojka, Reiner Thomas, Düsseldorf,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Einzelprokura:
Klavina, Ieva, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
27.10.2022
Schumacher |
HRB 20711: i-met GmbH, Mülheim an der Ruhr, Bataverstr. 21, 47809 Krefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Melber, Albrecht, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20711: i-met GmbH, Mülheim an der Ruhr, Bataverstr. 21, 47809 Krefeld. Nach Änderung des Familiennamens weiterhin Geschäftsführer: Dr. Sojka, Reiner Thomas, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 20711: i-met GmbH, Mülheim an der Ruhr, Bataverstr. 21, 47809 Krefeld. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sojka, Barbara Hildegard, Haan, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20711: i-met GmbH, Mülheim an der Ruhr, Bataverstr. 21, 47809 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.03.2017 mit der MELTEC GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 9341) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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