i12 ag, Wetzlar (Turmstraße 5, 35578 Wetzlar). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Wetzlar HRB 5586) am 28.5.2008 wirksam geworden.
i12 ag, Wetzlar (Turmstraße 5, 35578 Wetzlar). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.4.2008 im Wege des Formwechsels in die i12 GmbH mit Sitz in Wetzlar umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
i12 ag, Wetzlar (Turmstraße 5, 35578 Wetzlar). Die Hauptversammlung vom 29.1.2008 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vertretungsbefugnis) beschlossen.