iKu Systemhaus AG, Saarbrücken (Goethestraße 50, 66292 Riegelsberg). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
iKu Systemhaus AG, Saarbrücken (Goethestraße 50, 66292 Riegelsberg).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen
iKu Systemhaus AG, Saarbrücken (Goethestraße 50, 66292 Riegelsberg). Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst (Amtsgericht Saarbrücken, Beschluss vom 15.11.2011, Az.: 116 IN 59/11). Von Amts wegen eingetragen gemäß § 263 AktG.