HRB 60491:iMedia AG, Köln, Mathias-Brüggen-Straße 154, 50829 Köln.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 60491:iMedia AG, Köln, Mathias-Brüggen-Straße 154, 50829 Köln.Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
iMedia AG, Köln, (Mathias-Brüggen-Straße 154, 50829 Köln).Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (AG Köln, 73 IN 302/09). Gem. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen.
iMedia AG, Köln, (Mathias-Brüggen-Straße 154, 50829 Köln).Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2007 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 80.000 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.09.2008 ist § 3 (Grundkapital und Aktien) der Satzung entsprechend geändert. 400.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital beträgt noch 80.000 EUR.
iMedia AG, Köln (Mathias-Brüggen-Straße 154, 50829 Köln). Die Hauptversammlung vom 07.07.2008 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Hauptversammlung) Abs. 1 beschlossen.
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