ianus invest GmbH, Köln, Berrenrather Str. 188 c, 50937 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Finla Finance B.V. am 26.09.2012 eingetragen und wirksam worden.
ianus invest GmbH, Köln, Berrenrather Str. 188 c, 50937 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 29.06.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2012 mit der Finla Finance B.V. mit Sitz in Maastricht/Niederlande (Kamer van Koophandel, KvK-Nr. 54166764) verschmolzen. Die Voraussetzungen für die Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
ianus invest GmbH, Köln, Berrenrather Str. 188 c, 50937 Köln. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma ianus invest GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 61068) mit der besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheld nach niederländischem Recht unter Firma Finla Finance B.V. mit Sitz in Maastricht (Kamer von Koophandel Nr. 54166764) eingereicht worden. 1. An der Verschmelzung sind die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 61068 eingetragene ianus invest GmbH mit dem Sitz in Köln, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, als übertragende Gesellschaft und die bei der Kamer van Koophandel unter der KvK-Nummer 54166764 eingetragene Finla Finance B.V. mit Sitz in Maastricht/Niederlande, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts ("besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid"), als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 2. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen ianus invest GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten ianus invest GmbH Sicherheit zu leisten, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung beim Schuldner des Anspruchs. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind. 3. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ianus invest GmbH unter deren Geschäftsanschrift Berrenrather Straße 188c, 50937 Köln, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung durch Bezeichnung von Parteien, Grund und Höhe erforderlich. Weiterhin muss glaubhaft gemacht werden, aus welchem Grund die Erfüllung der Forderung durch die Verschmelzung gefährdet ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der ianus invest GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. 4. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der deutschen Gesellschaft ist nicht bekannt zu machen, da die ianus invest GmbH nur einen Gesellschafter hat und außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. 5. In Bezug auf die Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Finla Finance B.V. gilt folgendes: Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden niederländischen Finla Finance B.V. ergeben sich aus Artikel 2:316 des 2. Buches des niederländischen Zivilgesetzbuches ("DCC"). Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Finla Finance B.V. Sicherheit zu leisten, sofern der einzelne Gläubiger nicht bereits über ausreichend Sicherheit verfügt oder sich die finanzielle Situation des übernehmenden Rechtsträgers nicht durch die Verschmelzung verschlechtert. Diesen Anspruch hat der Gläubiger dadurch geltend zu machen, dass er innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans veröffentlicht worden ist, einen Antrag beim zuständigen District Gericht ("Rechtbank") stellt unter Einlegung eines Widerspruchs gegen den Entwurf des Verschmelzungsplans und Nennung der beanspruchten Sicherheit. Unter der Geschäftsanschrift der Finla Finance B.V., Lage Kanaaldijk 115, 6212 NA Maastricht (Niederlande), können im übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. 6. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der niederländischen Gesellschaft ist nicht bekannt zu machen, da die Finla Finance B.V. nur einen Gesellschafter hat und außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.
ianus invest GmbH, Köln, Berrenrather Str. 188 c, 50937 Köln.Nicht mehr Geschäftsführer: Tapken, Gerald Ralph, Ratingen, * ‒.‒.‒‒.
ianus invest GmbH, Köln (Berrenrather Str. 188 c, 50937 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsjahr) beschlossen.
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