HRB 144334: ingenieurbüro anke koch GmbH, Hamburg, Auguste-Baur-Straße 8, 22587 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: IBAK ingenieurbüro anke koch GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Erik-Blumenfeld-Platz 15, 22587 Hamburg.
HRB 144334: ingenieurbüro anke koch GmbH, Hamburg, Auguste-Baur-Straße 8, 22587 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der ingenieurbüro anke koch e.K. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 121378) beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.03.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 17.03.2017 das von dem Einzelkaufmann Koch, Anke, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma ingenieurbüro anke koch e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 121378) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.03.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.