Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Prokura erloschen:
Scheidler, Thomas, Tauberbischofsheim,
* ‒.‒.‒‒
Einzelprokura:
Schmiedel, Thomas Karl, Tauberbischofsheim,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.01.2023
Gastgeb |
HRB 560268: ibu-Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim, Untere Torstraße 21, 97941 Tauberbischofsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 (Einziehungsvergütung) beschlossen.
HRB 560268: ibu-Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim, Untere Torstraße 21, 97941 Tauberbischofsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmiedel, Thomas, Dipl.-Ingenieur, Tauberbischofsheim, * ‒.‒.‒‒; Wabersich, Rainer, Dipl.-Ingenieur, Tauberbischofsheim, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Scheidler, Thomas, Tauberbischofsheim, * ‒.‒.‒‒.
ibu-Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim (Untere Torstraße 21, 97941 Tauberbischofsheim). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.07.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ibu-Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH", Köthen (Amtsgericht Stendal HRB 11016) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ibu-Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim (Untere Torstraße 21, 97941 Tauberbischofsheim). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 3.270,80 EUR EUR auf 54.400,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital), § 12 Abs. 2 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 15 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist sodann nochmals durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "ibu-Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH", Köthen (Amtsgericht Stendal HRB 11016) um 25.600,00 EUR auf 80.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag nochmals in § 4 (Stammkapital) geändert. Stammkapital nun: 80.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Auf das erhöhte Stammkapital (Kapitalerhöhung um 25.600,00 EUR) werden Sacheinlagen nach Maßgabe der bei Gericht eingereichten Urkunden geleistet.