HRB 16248: il Clan Management GmbH, Solingen, Keusenhof 65A, 42697 Solingen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
HRB 16248: Sun Control Vermietungs- und Management GmbH, Solingen, Keusenhof 65 a, 42697 Solingen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unterehmsgenstandes beschlossen. Neue Firma: il Clan Management GmbH. Geschäftsanschrift: Keusenhof 65A, 42697 Solingen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Durchführung aller Tätigkeiten i.S. des § 34c Abs. 1 Ziff. 3 GewO und außerdem die Übernahme von Geschäftsführungen und Managementaufgaben aller Art bei anderen Unternehmen und Gewerbebetrieben. Bestellt als Geschäftsführer: Wertenbruch, Ingo, Solingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2014 mit der il Clan Haar-Styling GmbH mit Sitz in Haan (Amtsgericht Wuppertal HRB 13436) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.