HRB 21043: immoweb AG, Lünen, Dortmunder Str. 5, 44536 Lünen. Die Hauptversammlung vom 29.11.2021 und 05.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 23 (Vertretung) und mit Ihr die Änderung der allgemeinen Vertretgungsregelung beschlossen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist es befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRB 21043: immoweb AG, Lünen, Dortmunder Str. 5, 44536 Lünen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
immoweb AG, Lünen, Dortmunder Str. 5, 44536 Lünen. Wohnort geändert und Nicht mehr Vorstand : Pinior, Mariusz, Münster.
immoweb AG, Lünen (Dortmunder Str. 5, 44536 Lünen). Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.10.2007. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen im Immobilienbereich, insbesondere die Erstellung, das Betreiben und der Vertrieb von Internetplattformen, Bau- und Immobiliensoftware; Planung und Koordination im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen; Beratung, Begutachtung, Objektüberwachung und Dokumentationen von Immobilien und Bauobjekten; Immobilienvermittlung und Entwicklung sowie Facility-Management. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Pinior, Mariusz, Lünen, * ‒.‒.‒‒; Schlüchter, Thomas, Lünen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BauInsight GmbH IT- und Ingenieurdienstleistungen im Bauwesen, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 16266) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.10.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.