HRB 15123: in holz GmbH - Tischlerei Meisterbetrieb, Mönchengladbach, Krefelder Straße 671 a, 41066 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Buchkremer, Wolfgang, Moers, * ‒.‒.‒‒.
in holz GmbH - Tischlerei Meisterbetrieb, Mönchengladbach, Krefelder Straße 671 a, 41066 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Absatz 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
in holz GmbH - Tischlerei Meisterbetrieb, Mönchengladbach, Krefelder Straße 671 a, 41066 Mönchengladbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Umwandlung in Gestalt des Formwechsels der In Holz OHG - Tischlerei Meisterbetrieb, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 6856) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2012. Geschäftsanschrift: Krefelder Straße 671 a, 41066 Mönchengladbach. Gegenstand des Unternehmens: die Tischlerei. Stammmkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Buchkremer, Wolfgang, Moers, * ‒.‒.‒‒; Kaumanns, Norbert, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒; Schneider, Peter Ulrich, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.