HRB 14751: inco Ingenieurbüro GmbH, Aachen, Alexanderstraße 69-71, 52062 Aachen. Bestellt als Geschäftsführer: von Schwartz, Christian, Aachen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Boshe-Plois, Peter Christian, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Cieslok, Joachim Günter, Würselen, * ‒.‒.‒‒; Janßen, Michael, Moers, * ‒.‒.‒‒; Kaluza, Jörn, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Klima, Martin, Aachen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
inco Ingenieurbüro GmbH, Aachen (Alexanderstraße 69-71, 52062 Aachen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2008 mit Änderung vom 01.04.2008. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeption und Planung technischer Gebäudeausrüstung sowie die Erstellung energietechnischer und bauphysikalischer Gutachten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch drei Geschäftsführer oder durch zwei Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Geschäftsführer: Boshe-Plois, Peter Christian, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Cieslok, Joachim Günter, Würselen, * ‒.‒.‒‒; Janßen, Michael, Moers, * ‒.‒.‒‒; Kaluza, Jörn, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Klima, Martin, Aachen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Formwechsel der inco Ingenieure Kaluza & Partner, Aachen, (AG Essen PR 1900) gemäß Umwandlungsbeschluss vom 12.02.2008 mit Änderung vom 01.04.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.