HRB 229385: incoperating IT GmbH, München, Kattowitzer Straße 49, 81929 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frankfurter Ring 193 a, 80807 München.
HRB 229385: incoperating IT GmbH, München, Kattowitzer Straße 49, 81929 München. Die incoperating Limited mit dem Sitz in Birmingham (Companies House Cardiff Nr. 07934006) ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 17.11.2017 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 17.11.2017 mit der Gesellschaft verschmolzen.
HRB 229385: incoperating IT GmbH, München, Kattowitzer Straße 49, 81929 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Braun, Karl-Heinz, Reisbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 229385: incoperating IT GmbH, München, Kattowitzer Straße 49, 81929 München. Die Gesellschaft hat am 29.09.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der incoperating Limited mit dem Sitz in Birmingham West Midlands / Vereinigtes Königreich, (Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, Company No. 07934006) eingereicht. An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt:a) Übertragende Gesellschaft ist die incoperating Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 69 Great Hampton Street, Birmingham West Midlands, B18 6EW, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company No. 07934006.b) Übernehmende Gesellschaft ist die incoperating lT GmbH, eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kattowitzer Str. 49, 81929 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, Registernummer HRB 229385.a) Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (incoperating Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.b) Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (incoperating lT GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der incoperating lT GmbH unter deren Geschäftsanschrift Kattowitzer Str. 49, 81929 München geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden incoperating lT GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.c) Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.d) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der incoperating lT GmbH angefordert werden.
HRB 229385: incoperating IT GmbH, München, Kattowitzer Straße 49, 81929 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.09.2016 mit Nachtrag vom 21.10.2016. Geschäftsanschrift: Kattowitzer Straße 49, 81929 München. Gegenstand des Unternehmens: IT-Dienstleistungen und Handel und Vermietung von Baumaschinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Braun, Johnny, München, * ‒.‒.‒‒; Braun, Karl-Heinz, Reisbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.