HRB 89317: infiniDent Services GmbH, Bensheim, Fabrikstraße 31, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dentsply Dental GmbH mit Sitz in Bensheim (HRB 95285) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 89317: infiniDent Services GmbH, Bensheim, Fabrikstraße 31, 64625 Bensheim. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der cleverdent Limited in Weybridge, England, Vereinigtes Königreich (Companies House, No. 05279752) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 26.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.04.2019 und 23.05.2019 mit der cleverdent Limited mit dem Sitz in Weybridge, England/Vereinigtes Königreich (Companies House No. 05279752) grenzüberschreitend verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 89317: infiniDent Services GmbH, Darmstadt, Berliner Allee 58, 64295 Darmstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Bensheim beschlossen. Neuer Sitz: Bensheim. Geschäftsanschrift: Fabrikstraße 31, 64625 Bensheim.
HRB 89317: infiniDent Services GmbH, Darmstadt, Berliner Allee 58, 64295 Darmstadt. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der infiniDent Services GmbH mit Sitz in Darmstadt (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter der HRB 89317) als übernehmender Rechtsträger mit der cleverdent Limited mit Sitz in Weybridge, England, Vereinigtes Königreich (Privat Company Limited by shares, eingetragen beim companies house von England und Wales unter Nummer 05279752 ) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden. Nach dem Recht des Vereinigten Königreiches wird aufgrund des Übergangs aller Aktiva, Passiva und Rechtsverhältnisse der übertragenden Gesellschaft cleverdent Limited auf die infiniDent Services GmbH die infiniDent Services GmbH als übernehmende Gesellschaft kraft Gesetzes Vertragspartner der Gläubiger der cleverdent Limited, sofern entsprechende Rechtsverhältnisse bestehen. Eine individuelle Zustimmung der Gläubiger zum Übergang ihrer Vertragsverhältnisse ist nicht erforderlich. Das Recht des Vereinigten Königreiches sieht darüber hinaus keine weiteren Regelungen vor.Die infiniDent Services GmbH bleibt als übernehmende Gesellschaft auch nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung Vertragspartner ihrer Gläubiger. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten infiniDent Services GmbH ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der infinityDent GmbH beim Amtsgericht Darmstadt, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, jedoch kann bei dinglichen Ansprüchen eine Gefährdung regelmäßig nicht eintreten, wenn schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. In der Praxis erfasst § 22 UmwG daher vornehmlich schuldrechtliche Ansprüche. Sowohl die die infiniDent Services GmbH als auch die cleverdent Limited haben keine Minderheitsgesellschafter. Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern entfallen daher. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: infinityDent Services GmbH, Berliner Allee 58, 64295 Darmstadt
HRB 89317: infiniDent Services GmbH, Darmstadt, Berliner Allee 58, 64295 Darmstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Fries, Thomas, Bad Vilbel, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Dr. Redlich, Tom, Saaldorf-Surheim, * ‒.‒.‒‒.
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