HRB 208922: info analytics GmbH, Oldenburg, Auguststraße 47, 26121 Oldenburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 208922: info analytics GmbH, Oldenburg, Auguststraße 49, 26121 Oldenburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Auguststraße 47, 26121 Oldenburg. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, nun Liquidator: Dr. Koch, Sascha, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 208922:info analytics GmbH, Oldenburg, Auguststraße 49, 26121 Oldenburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Auguststraße 49, 26121 Oldenburg. Konzeption, Entwicklung und Vertrieb von Software zur Informationsversorgung und Entscheidungsunterstützung, einschließlich deren Bereitstellung und Pflege. Darüber hinaus werden Beratung, Schulung und weitere Dienstleistungen im IT-Bereich erbracht. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Koch, Sascha, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der InfoAnalytics AG, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 203985) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10.02.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.