HRB 720044: infotectures GmbH, Heidelberg, Goldschmidtstr. 3, 69115 Heidelberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Im Weiher 10, 69121 Heidelberg.
HRB 720044:infotectures GmbH, Heidelberg, Goldschmidtstr. 3, 69115 Heidelberg.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "infotectures e.K.", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRA 705385) am 28.07.2014 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 720044:infotectures GmbH, Heidelberg, Goldschmidtstr. 3, 69115 Heidelberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2014. Geschäftsanschrift: Goldschmidtstr. 3, 69115 Heidelberg. Gegenstand: Die Planung, Konzeption und Erstellung von Kreativleistungen im Bereich der Print, Web, Multimedia und Software sowie der An- und Verkauf von Leistungen aus dem Bereich Gestaltung und Werbung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: The, Ronald Martin, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann The, Ronald Martin, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "infotectures e.K.", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRA 705385) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 14.03.2014 mit Änderung vom 09.07.2014. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.