innocent GmbH, Hamburg, Stadtdeich 7, 20097 Hamburg. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist im Register der übernehmenden innocent Alps GmbH am 29.11.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
innocent GmbH, Hamburg, Stadtdeich 7, 20097 Hamburg. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Stadtdeich 7, 20097 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 31.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2011 mit der innocent Alps GmbH mit Sitz in Salzburg/Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg FN 301081t) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des österreichischen Rechts wirksam, dem der übernehmende Rechtsträger unterliegt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
innocent GmbH, Hamburg (Stadtdeich 7, 20097 Hamburg). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Der Verschmelzungsplan für eine Übertragung des Vermögens der innocent GmbH mit dem Sitz in Hamburg (eingetragen im Handelsregister des AG Hamburg unter HRB 100508) als übertragende Gesellschaft als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Ausschluss ihrer Abwicklung gemäß Umwandlungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf die innocent Alps GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Salzburg, Österreich, (eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg uner FN 301081t) als übernehmende Gesellschaft im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme, ist zum Handelsregister eingereicht worden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, also der Innocent GmbH mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100508, Postanschrift: 20097 Hamburg, Stadtdeich 7, und der innocent Alps GmbH mit dem Sitz in Salzburg, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 301081 t, Postanschrift: A-5020 Salzburg, Rainerstr. 2, ist, wenn sie binnen sechs Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftliche anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Den Gläubigern der Innocent GmbH mit dem Sitz in Hamburg ist unter Bezugnahme auf § 122 UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern der Innocent GmbH mit dem Sitz in Hamburg jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten, nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht diesen Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes entstanden sind. Vollständige und kostenfreie Auskünfte hinsichtlich der Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter folgender Anschrift eingeholt werden: Innocent GmbH, Stadtdeich 7, 20097 Hamburg
Blitz 06-983 GmbH, München (Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg). Firma geändert, nun: Neue Firma: innocent GmbH. Neuer Sitz: Hamburg. Sitz verlegt nach Hamburg (nun Amtsgericht Hamburg, HRB 100508).
innocent GmbH, Hamburg (Stadtdeich 7, 20097 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 02.01.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffern 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 165389, Firma bisher: Blitz 06-983 GmbH) nach Hamburg beschlossen. Gegenstand: der Vertrieb sowie Marketing und Promotion von gekühlten Fruchtgetränken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Balon, Adam Richard, London/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Lotz, Nicole, München, * ‒.‒.‒‒.
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