Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Robert-Bosch-Str. 2, 44803 Bochum |
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a)
31.07.2023
Sczislo |
3 |
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Nach
Änderung:
75.000,00
EUR |
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a)
Die Hauptversammlung vom 12.01.2023 hat die Erhöhung des
Grundkapitals gegen Einlagen um 25.000,00 EUR EUR und
die Änderung des § 4 Ziffer Abs. 1 und 2 der Satzung (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. |
a)
01.02.2023
Nieswandt |
HRB 17570: innolectric AG, Bochum, Universitätsstr. 136, 44799 Bochum. Nach Änderung: Vorstand: Karcher, Tim, Essen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15952: innolectric GmbH, Bochum, Universitätsstr. 136, 44799 Bochum. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Bochum, HRB 17570) am 31.10.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15952: innolectric GmbH, Bochum, Universitätsstr. 136, 44799 Bochum. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.04.2018 im Wege des Formwechsels in die innolectric AG mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 17570) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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