Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Splitt, Frank, Köln, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
13.08.2024
Acker |
HRB 87434: inpuncto:asmuth druck + medien GmbH, Köln, Richard-Byrd-Straße 39, 50829 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Siering, Reiner, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 87434: inpuncto:asmuth druck + medien GmbH, Köln, Richard-Byrd-Straße 39, 50829 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Asmuth, Jörg, Köln, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, weiterhin Geschäftsführer: Enzenauer, Rolf Stephan, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 87434: inpuncto:asmuth druck + medien GmbH, Köln, Richard-Byrd-Straße 39, 50829 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Enzenauer, Rolf Stephan, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
HRB 87434: inpuncto:asmuth druck + medien GmbH, Köln, Richard-Byrd-Straße 39, 50829 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.05.2016 mit der inpuncto: asmuth druck + medien GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 83997) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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